Von 1960 bis 1966 wurden in Papua Neuguinea spezielle Nachportomarken verwendet.
Da sich die Lieferung der in Australien bestellten Nachportomarken verzögerte, die Einführung solcher Marken aber für den 1. März 1960 bereits amtlich angekündigt war, entschloss man sich kurzfristig zu lokalen Provisorien. Man verwendete dazu die auf ½ Pence endenden Werte der laufenden Freimarkenserie, für die es seit der Gebührenerhöhung vom 1. Dezember 1959 keinen postalischen Bedarf mehr gab.
Der Überdruck begann auf dem Wert zu 7½ Pence. Dabei sollten die alte Wertbezeichnung und das Wort "Postage" überdruckt und damit unleserlich werden.
Dabei handelt es sich um eine der wenigen PNG-Marken, von der auch Fälschungen zum Schaden der Sammler existieren.
Von den abgebildeten Stücken ist die mittlere Marke eine Fälschung.
Da aber bei den einfachen Möglichkeiten in der Druckerei und den unterschiedlich zugeschnittenen Markenbogen der Aufdruck auf den einzelnen Bogen nicht exakt platziert werden konnte, stellte man den Versuch sehr schnell ein und überdruckte die folgenden Marken nur noch mit dem neuen Wert und verzichtete auf die "Unsichtbarkeit" der alten Wertangabe.
Dabei ist der Dreiifachaufdruck auf der Marke P1 zweimal in schwarz und einmal - fast unsichtbar verdeckt - in karmin.
Unzureichend frankierte Sendungen ins Ausland werden unterschiedlichlich behandelt. Der häufigste Fall ist, dass das verklebte Porto für den gewünschten Luftpostversand nicht ausreicht. Solche Post bekommt einen Hinweisstempel, von dem eine ganze Reihe verschiedener Typen bekannt sind.
Im folgenden sehen Sie drei Arten, wie mit solchen Briefen verfahren wird.
Für unzureichend frankierte Sendung kam auch der Stempel "DEFICIENT POSTAGE TAX" zum Einsatz. Ein Hinweis für die Post im Empfängerland Nachporto zu erheben.
Nicht immer wurde das Nachporto wirklich eingetrieben. Ob das auf Nachlässigkeit oder Bequemlichkeit der Postbeamten zurückzuführen ist, kann man nicht mehr ergründen. Der Empfänger freut sich.
Die beiden Briefe zeigen diese beiden Möglichkeiten auf.
Eine besonders pfiffige Behandlung von unterfrankierten Auslands-Sendungen ist die sogenannte Nachfreimachung oder Nachfrankatur.
Bei derartigen Belegen verklebt die Post die fehlenden Marken auf die Sendung, die damit ohne Verzögerung weitergeleitet wird. Den Fehlbetrag fordert die Post im Nachhinein vom Absender.